Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.12.2001 - 2 Wx 106/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5584
OLG Hamburg, 19.12.2001 - 2 Wx 106/01 (https://dejure.org/2001,5584)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.12.2001 - 2 Wx 106/01 (https://dejure.org/2001,5584)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 2 Wx 106/01 (https://dejure.org/2001,5584)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5584) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmittel; Wohnungseigentümergemeinschaft; Wohnungseigentumsverfahren; Gewerbebetrieb; Gewerbe; Erlaubnis; Widerruf; Auslegung; Verhältnismäßigkeit; Abmahnung

  • Judicialis

    FGG § 27; ; FGG § 29; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; WEG § 47; ; WEG § 48; ; WEG § 45; ; WEG § 43 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnungseigentum: Widerruf der Erlaubnis bei Nichteinhaltung der Grenzen der Genehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslegung der Erlaubnis zur Aussübung eines Gewerbebetriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 14, 15 WEG; § 1004 BGB
    Gewerbliche Wohnungsnutzung für Werbeproduktionen - Widerruf bei Überschreitung der Erlaubnis

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 614 (Ls.)
  • ZMR 2002, 370
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 19.05.1994 - 2Z BR 135/93

    Auslegung eines Eigentümerbeschlusses durch Tatrichter und

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2001 - 2 Wx 106/01
    Die tatrichterliche Auslegung der Erlaubnis bindet das Rechtsbeschwerdegericht solange, sie sie nach den Denkgesetzen und der feststehenden Erfahrung möglich ist - sie muß nicht zwingend sein -, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB in Einklang steht, dem Wortlaut und Sinn der Erklärung nicht widerspricht und alle wesentlichen Tatsachen berücksichtigt (Keidel/Kuntze/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn 48 m.w.N.; BayObLG WuM 1994, 642), denn im Streitfall beschränkt sich die Wirkung der vom Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft nach Maßgabe der Teilungserklärung (§ 5 Abs. 3) erteilten Erlaubnis auf die Person des Antragstellers und entfaltet keine Wirkungen gegenüber einem Rechtsnachfolger (vgl. dazu BGH NJW 1998, 3712, 3713).
  • RG, 30.11.1900 - II 241/00

    Warenausstattung; Schadensersatz; Rechnungslegung

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2001 - 2 Wx 106/01
    Die von den Antragsgegnern auf Seite 7 des Schriftsatzes vom 14. Juni 2000 in der Parallelsache zum Az. 102 c II 241/00 WEG vorgenommene Interpretation "Genehmigt ist sozusagen eine Schreibtischtätigkeit oder sonstige Tätigkeit des Antragsgegners oder eines Dritten, dem er die Wohnung zum Gebrauch überläßt, soweit diese Tätigkeit nach Außen nicht besonders in Erscheinung tritt, d.h., soweit sich für einen Außenstehenden die berufliche Nutzung der Räume nicht anders darstellt als eine Nutzung der Räume als Wohnung" enthält keinen Widerspruch zu der vom Landgericht vorgenommenen Auslegung.
  • AG Hamburg, 23.04.2018 - 22a C 280/17

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Beschluss über die Erstellung

    So verzichtet der BGH beispielsweise auf die Einholung aktueller Vergleichsangebote, wenn es um die Fortbestellung eines bereits tätig gewordenen Verwalters geht, während vor der erstmaligen Bestellung drei Vergleichsangebote eingeholt worden sein müssen (BGH ZMR 2011, 735; OLG Hamburg ZWE 2002, 482 f; Niedenführ/Kümmel /Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, § 26 Rz. 22; Bärmann, WEG, 13. Auflage, § 26 Rz. 46 m.w.Nw. ).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2005 - 20 W 350/03

    Wohnungseigentum: Voraussetzungen einer Beitragspflicht der einzelnen

    Selbst wenn man jedoch von einem abgeschlossenen Einzelfall ausgehen wollte und demgemäß andere als die oben dargestellten Auslegungsmaßstäbe anlegen und eine lediglich eingeschränkte Überprüfungsbefugnis des Senats als Rechtsbeschwerdegericht annehmen wollte (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2004, 224; OLG Hamburg ZMR 2002, 370), würde sich im Ergebnis nichts ändern.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht